Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und unseren Verhaltensgrundsätzen ist für tk accelis von zentraler Bedeutung. Ein verantwortungsvolles und integres Handeln schützt unsere Mitarbeitenden, unser Unternehmen, Kunden und Lieferanten, Geschäftspartner und die Gesellschaft.
Hinweise auf mögliche Verstöße können dazu beitragen, Schäden zu verhindern, Menschenrechte zu schützen, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und das Vertrauen in unser Unternehmen zu stärken.
Daher stehen wir bei tk accelis für eine offene Speak-up-Kultur: Wer berechtigte Bedenken hat oder einen möglichen Verstoß beobachtet, soll dies ohne Sorge vor Nachteilen ansprechen können. Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir einen sicheren Weg, mögliche Verstöße, Risiken und Fehlverhalten vertraulich – auf Wunsch auch anonym – zu melden.
Unser Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeitenden der tk accelis Unternehmen und Dritten (z. B. Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeitende von Fremdfirmen) offen.
Sie können Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße, Risiken oder Fehlverhalten melden, die unserem Unternehmen oder Dritten schaden könnten.
Hinweise können dabei die folgenden Bereiche betreffen:
· Verstöße gegen das Kartellrecht
· Korruption
· Data Compliance Verstöße (Datenschutz, Künstliche Intelligenz – AI)
· Geldwäsche
· Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht (Trade Compliance)
· Arbeitsrechtliche, menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Risiken bzw. Verletzungen
Meldung über unsere gesicherte Hinweisgeber-Website.
Meldung an SpeakUp@tkaccelis.com.
Meldung über unsere gesicherte Hinweisgeber-Hotline.
Für alle Länder außerhalb Nordamerikas: +49 711 93965439
Für Nordamerika: +1 385 4765556
Schriftliche Meldung an:
tk accelis Management AG
Compliance Detection
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Direkte Kontaktaufnahme mit einem tk accelis Compliance Officer oder dem lokalen tk accelis Compliance Manager.
Verstöße gegen das International Framework Agreement (thyssenkrupp-interne Arbeitsrechtsverstöße) können außerdem auch hier an die Vertreter im International Committee und das Labor Relations Department der thyssenkrupp AG oder über frameworkagreement@thyssenkrupp.com gemeldet werden.
Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Sie müssen nicht alle Einzelheiten kennen, um einen Hinweis abzugeben. Hilfreich ist es jedoch, wenn Sie – soweit möglich – folgende Informationen mitteilen können:
· Was ist passiert oder könnte passieren?
· Wann und wo hat sich der Sachverhalt ereignet?
· Welche Personen, Abteilungen, Unternehmen oder Geschäftspartner sind betroffen?
· Gibt es Unterlagen, Nachrichten, Fotos oder andere Informationen, die den Hinweis unterstützen?
· Besteht ein aktuelles Risiko oder besteht dringlicher Handlungsbedarf?
Alle eingehenden Hinweise – insbesondere die Identität des Hinweisgebers sowie der in der Meldung genannten Personen – werden vertraulich behandelt. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen betrauten Personen sind unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Einen Verdacht gegen eine andere Person zu erheben, kann schwerwiegende Folgen für sie haben. Daher ist es wichtig, dass das tk accelis Whistleblowing System verantwortungsvoll genutzt wird.
Wer aber im guten Glauben einen Hinweis abgibt, hat deswegen keine Nachteile zu befürchten – selbst wenn sich der gemeldete Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweisen sollte.
Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Whistleblowing Verfahrensordnung.